Seit dem 01. April 2006 gilt in Deutschland das „Verbot bildlicher Darstellungen“ im Rahmen des neuen Heilmittelwerbegesetz (§ 11 Abs. 1 Nr. 5 HWG). Wir bedauern dies sehr, denn realistische und nicht manipulierte „vorher-nachher-Fotos“ zeugen von unserer langjährigen ärztlichen Kunst auf höchstem Niveau.
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